Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landratsamt Göppingen ist bemüht, seine Websiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Websites des Landkreises Göppingen:
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannten Websiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Einige PDF-Dokumente sind nicht oder noch nicht vollständig barrierefrei gemäß BITV 2.0. Insbesondere betrifft dies ältere Dokumente und Dokumente von Drittanbietern. Auf letztere haben wir keinen Einfluss. Wir weisen jedoch die Drittanbieter auf diesen Mangel hin und wirken drauf ein, dass uns eine barrierefreie Version zur Verfügung gestellt wird. Bei Aufträgen an Agenturen ist eine barrierefreie Version Bestandteil des Auftrags. Die nicht barrierefreien Inhalte in PDF-Dateien können sehr vielfältig sein: z. B. fehlende Alternativtexte bei Bildern, fehlende Überschriftenformatierungen oder fehlender Tagbaum. Durch nachträgliches Taggen versuchen wir solche Dokumente zumindest teilweise zugänglich zu machen.
- Ältere Videos sind nicht barrierefrei. Die Herstellung barrierefreier Videos richtet sich nach den gesetzlichen Fristen. Bei Videos, die uns von Dritten zur Verfügung gestellt werden, haben wir keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit.
- b) Unverhältnismäßige Belastung
Aufgrund des sehr hohen Aufwands für die barrierefreie Umgestaltung von mehreren Tausend PDF-Dokumenten wurden diese unter Beteiligung der Kreis-Behindertenbeauftragten zunächst priorisiert. Die Bearbeitung der PDF-Dateien mit Unterstützung durch externe Dienstleister muss im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen über einen längeren Zeitraum verteilt werden.
Die barrierefreie Gestaltung von PDF-Dokumenten, deren Inhalte nicht oder nur mit einem immensen Aufwand barrierefrei umgesetzt werden können, wie z. B. umfangreiche Berichte, Handbücher, Broschüren oder Vortragsfolien stufen wir als unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG ein.
Bewertungskriterien der Einzelfallprüfung:- Zusammensetzung und Größe der Zielgruppe
- Wichtigkeit des Dokuments für die Zielgruppe
- Häufigkeit des Abrufs (anhand der Webstatistik)
- Voraussichtlicher Zeitaufwand für die Erstellung einer barrierefreien Version bzw. Kosten für die externe Dienstleistung
- c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
E-Mail-Newsletter, Online-Karten, Inhalte Dritter
Der Landkreis Göppingen arbeitet kontinuierlich daran, Webseiten und Dokumente in einer barrierefreien Form anzubieten. Inhalte (hier insbesondere PDF-Dokumente), welche vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden, werden rückwirkend nicht barrierefrei gemacht. Ausnahme sind Inhalte, welche für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind. Darunter verstehen wir z. B. Formulare. Unser Formularangebot stellen wir Schritt für Schritt auf das barrierefreie Angebot des Anbieters Form-Solutions GmbH um. Wo dies nicht möglich ist, werden ausfüllbare PDF-Formulare durch einen externen Dienstleister barrierefrei überarbeitet.
Wir veröffentlichen keine PDF-Dateien aus eingescannten Dokumenten, die nicht erschließbar für Screenreader sind.
Für die nicht barrierefreien Inhalte bieten wir derzeit keine barrierefreien Alternativen an. Sie können jedoch unter den genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir Ihnen zu Ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Ihre Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 23.09.2019
Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen anhand einer durchgeführten Selbstbewertung, teilweise mit Unterstützung eines externen Dienstleisters.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft und aktualisiert am: 14.03.2023
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Über das nachfolgende Kontaktformular können Sie uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte einholen:
Alternativ können Sie sich auch unter folgenden Kontaktdaten an die für die Umsetzung der (technischen) Barrierefreiheit zuständige Stelle werden:
Hauptamt
Abteilung Informationstechnik (IT)
Tel. 07161 202-1147
E-Mail: it@lkgp.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich über die obigen Kontaktmöglichkeiten an das Landratsamt Göppingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Falls das Landratsamt Göppingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Webseite: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Für den Landkreis Göppingen ist dies:
Tina Schwenk
Landratsamt Göppingen
Telefon: 07161 202-4027
E-Mail: t.schwenk@lkgp.de
Lorcher Str. 6
73033 Göppingen
Tel. +49 7161 202-4027
Webseite: www.landkreis-goeppingen.de/Kreissozialamt
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Diese Erklärung wurde durch das Landratsamt Göppingen auf der Grundlage der Mustererklärung der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes /L-BGG-Durchführungsverordnung - L-BGG-DVO) vom 11. Dezember 2019 erstellt erstellt.